Suzuki RV 50 mit Österreichischen Papieren zulassen?

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand weiterhelfen... ich kann von einem Kollegen eine Suzuki RV 50 aus Österreich bekommen, möchte diese dann in Deutschland zulassen. Brauche ich dafür ein Vollgutachten? Oder kann ich sie mit österreichischen Papieren auch anmelden?


    Danke Martin :50:


    Ah und hat jemand denn ne Idee was man dafür so zahlen sollte - ist 30 Jahre alt läuft gut... foto häng ich an

  • in Österreich 1500 bis 2500 euro. Je nach kilometer und zustand. Bei uns kriegt man bis 1000 euro max eine ohne Papiere

  • Hallo,

    Das einfachste ist zum Suzuki Händler gehen und eine Betriebserlaubnis beantragen.. Kosten 60euro. Aber wie die Anderen schon sagten.... In Deutschland sind sie günstiger.. Ok.. Die Meisten frühen Rv aus Österreich haben einen Seitenständer.?

    Matthias

  • vielen dank - ja einen seitenständer hat sie

    700 soll sie kosten... ist ja in dem fall vielleicht ein passender preis?

    Das mit dem Suzuki händler geht wirklich? Das hört sich einfach an - dachte ich brauch ein vollgutachten

  • kommt auf den Zustand an!.aber 700 hört sich gut an. Warum sollte das mit den Papieren nicht funktionieren? Sie kann ja in Deutschland nicht gestohlen gemeldet sein! Ich habe das mit einer 50er aus dem Ausland gemacht..

    Ohne Probleme..

    Gruss Matthias

  • 700 ist ein Geschenk. Egal wie der Zustand ist. Also aus Österreichischer Sicht

  • Muss man mit einer importierten RV 50 nicht zum TÜV , wegen Ausfüllen eines neuen Typenschein???

    Die österreichischen Papiere unterscheiden sich doch von den deutschen Papieren, oder liege ich da falsch ??

    Verrückt? Ich? Nee. Das hätten mir die Stimmen doch gesagt !
    82er RV 50 orange

  • Hallo,

    Wieso zum TÜV? Einfach beim suzi Händler eine neue Betriebserlaubnis beantragen..(Hast sie verloren)Musst ja nicht sagen das sie aus Österreich kommt. kost 60euro. Die Fahrgestell Nr. Kann ja in Deutschland nicht als gestohlen gemeldet sein.

  • Also nach meinem Kenntnisstand benötigt man bei einer verlorenen Betriebserlaubnis als erstes eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese lässt man sich bei der Polizei ausstellen, um sicher zu gehen dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Dürfte jedoch in deinem Fall kein Problem darstellen da du ja nen Kaufvertrag, sowie die originalen Papiere besitzt. Danach geht es zum Händler um eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen oder man geht zum TÜV und lässt sich eine Zweitschrift ausstellen.

    Da es sich um ein österreichisches Modell handelt, müsste ggf. noch die Übersetzung umbebaut werden da sie sonst mit der deutschen ABE nicht übereinstimmt.

    Am besten einfach mal beim Händler oder TÜV nachfragen wie die richtige Vorgehensweise ist, da je nach Bundesland und TÜV manchmal die Auflagen unterschiedlich sein können. ;)

  • Ich hab bei meiner RV auch nur eine Zweitschrift vom TÜV. Jedoch ist hier nur die Rahmennummer, Leistung, Höchstgeschwindigkeit, Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht, Anzahl der Sitzplätze, Standgeräusch/ Fahrgeräusch und Bereifung eingetragen.

  • Nun, in D werden Kleinkrafträder bis 50ccm ja nicht angemeldet, sondern lediglich versichert. Der TÜV ist damit erstmal außen vor. Der ein oder andere Vesicherer wird Dir die RV auch mit den österreichischen Papieren versichern, sprich Dir ein Versicherungskenneichen geben. - Der will ja nur eine Versicherung verkaufen...

    Für den Fall einer Kontrolle duch die Rennleitung brauchst Du aber natürlich eine ABE. Die bekommst Du, wie oben schon mehrfach geschrieben, bei Suzuki.

    Im Zweifel kann Dir der auch sagen was Du ändern musst (Übersetztung, ...), damit Deine RV auch der ABE entspricht.


    Gruß,

    :] Robby

    --> Baujahr 1978; meine RV 50 wie auch ich <--

  • Eine Zweitschrift kann der TÜV erstellen, auch für eine 50er, wenn die Papiere nicht mehr vorhanden sind, diese ist genauso rechtskräftig wie eine ABE vom Hersteller...

    Von daher wäre es Jacke wie Hose.

    Grundlegend würde ich persönlich eher zum TÜV gehen und eine Zweitschrift erstellen lassen, dann ist alles Legal und die Österreichische RV bleibt ohne Veränderungen im Originalzustand. Genauso wie die Original Ös Papiere noch gültig wären...

    Somit hätte dann die RV beide Bescheinigungen D & Ös. ;)

  • Ich habe auch keine Papiere für meine Susi.

    War bei mehreren Händlern gewesen, aber die machen nichts.

    Das interessiert nicht.

    Die wollen nur neue Bikes verkaufen.

  • Ich habe auch keine Papiere für meine Susi.

    War bei mehreren Händlern gewesen, aber die machen nichts.

    Das interessiert nicht.

    Die wollen nur neue Bikes verkaufen.

    Wie schon erwähnt, wenn du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei hast, dass die RV nicht als gestohlen gemeldet ist. Einfach zum TÜV gehen und dir eine Zweitschrift erstellen lassen. ;)

  • Danke für den Tipp.

    Aber vorher werde ich Suzuki direkt anschreiben.

    Vielleicht bekomme ich sie da.

    Einen Versuch ist es mir wert