Steuern Versicherung RV90

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute einen Brief vom Zoll bekommen. 7 Euro Steuern für die RV90 obwohl <125ccm. Ich weiß das Thema wurde schon häufiger durchgekaut aber nie ohne Zusammenfassung und immer nur in Fragmenten. Daher nochmal mit einigen Fragen meinerseits. Ich denke das ist ganz gut, damit auch in Zukunft ohne viel Suchaufwand alles in einem Thema/Thread zu finden ist. :thumbup::thumbup:


    - Was sind die Vorteile Nachteile, wenn ich die Einstufung als Motorrad beibehalte?

    - Ich denke keiner von uns macht mit der RV90 mehr als 1500km im Jahr --> Also besser als Oldtimer versichern?

    - Welche Variante/ also mit Versicherung ist die günstigste in NRW?

    -Wie groß ist der Aufwand das Ganze, also um keine Steuern zu zahlen wieder umzuändern?--> Ist der Dame beim Straßenverkehrsamt ein Fehler unterlaufen? Muss ich da nochmal hin um es zu ändern oder geht es per Post?

    - Sonstige wichtige Punkte?

    - Kann das bei der Anmeldung meiner RV125 auch passieren mit den Steuern?

  • es kommt darauf an, was in den Papieren deines Moppeds steht.


    Für ein Motorrad mit Leistungsbeschränkung (MmL) zahlst du Steuern, für Leichtkrafträder (LKR) nicht.


    Da wurde mal in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr im § 3 Absatz 2 Punkt Unterunkt c, der Passus Motorräder (oder waren es KFZ?) unter 125 cm3 durch das Wort "Leichtkrafträder" ersetz.


    Bei der Wiedererlangung der Papiere für meinen 125er "Bausatz" im Jahr 2017 erklärte mir der Ingschinör, das er alles unter 125cm3 nur noch als Leichtkraftrad eintragen kann.


    Die günstigere Variante ist das Leichtkraftrad mit Oldtimerversicherung.


    Der Wechsel von MmL zu LKR dürfte relativ problemlos funktionieren, zurück dann eher nicht mehr möglich sein.

    Dass das einfach oder gar per Post geht glaube ich eher nicht.


    Das Wechseln von MmL zu LKR dürfte so etwa 100€ und ein oder zwei stressige Tage mit TÜV und StvA bedeuten und ob man das wieder reinspart?



    Meine Moppeds sind bei der LVM versichert.

    Das125er MmL kostet(e) knapp 14€ bei regulärer Zulassung + ≈9€ Steuer,

    das LKR gut 16€ und ist als Oldtimer zugelassen; das sind die Zahlen von 2018.


    Diees Jahr wurde das LKR versicherungstechnisch für meinen 18jährigen Neffen "aufgebohrt", er zahlt etwas um die 120 €. Für Fahrer unter 18 dürfte es noch mehr kosten.


    Meine 90er ist als Oldtimer LKR versichert ≈ 16€ (Stand 2018) ohne Steuer.


    Vorteil der regulären Versicherung ist es, dass man damit in den Schadensfreiheitsklassen runter kommt und die dann z.B. auf die Zulassung des Moppeds des 16jährigen Filius, den Polo der 18jährigen Tochter oder des fetten drittSUVs,

    Gruß aus dem Münsterland


    Martin


    :125::125::50: und eine 90er

    "Die Mehr-Spaß-Maschine"(n) - Suzuki März 1978


    "Wenn du nicht reparieren kannst was kaputt ist wirst du verrückt" - Mad Max, Fury Road

    Einmal editiert, zuletzt von CotterPin ()

  • saimara

    Dank für´s Danke.


    aber


    Vielleicht interssiert es den einen oder anderen Leser wie die Geschichte ausgegangen ist.


    Hast du umgeschlüsselt?

    Wenn ja, warum?

    Was zahst du jetz für die Kleine im Jahr?


    Fragen über Fragen:!:

    Deine Erkenntnisse wären interessant und helfen ggf anderen Schraubern weiter.

    Gruß aus dem Münsterland


    Martin


    :125::125::50: und eine 90er

    "Die Mehr-Spaß-Maschine"(n) - Suzuki März 1978


    "Wenn du nicht reparieren kannst was kaputt ist wirst du verrückt" - Mad Max, Fury Road

  • Hallo Martin,

    eine kleine Anmerkung: alle Motorräder unter 125m³ sind steuerfrei. Ich habe 2018 eine Zahlungsaufforderung für die RV90 vom Finanzamt nach der Zulassung bekommen. Nach meinem Hinweis auf dieses Gesetz wurde dann die Forderung schriftlich vom Finanzamt widerrufen . Der Hintergrund ist wohl, dass <125m³ der Verwaltungsaufwand höher ist als die Einnahmen.

    Scheinbar ist diese Regel beim Finanzamt aber nicht sehr bekannt, also die einfach mal darauf hinweisen kann helfen .

    Gruß Guido

  • Moin,


    das Thema ist in der Vorstellung von Mr.Moe angesprochen worden. Darum hole ich das hier wieder hoch und berichte von meiner Erfahrung.


    Als ich meine erste RV90 angemeldet hatte (in dem Schein steht nur "Kraftrad") meinte die Frau von der Zulassungsstelle, dass die RV Steuerfrei ist. Es kann aber vorkommen, dass ich trotzdem ein Steuerbescheid bekomme. Dann soll ich einfach beim Zoll anrufen und das wird geändert. Und so war es auch. Ich bekam ein Steuerbescheid über 7,-€. Beim Zoll angerufen und die meinten, die halten noch einmal Rücksprache mit der Zulassungsstelle. Später bekam ich ein Schreiben, dass der Steuerbescheid zurückgezogen wurde, da die RV Steuerfrei ist.


    Bei meiner zweiten RV (Kraftrad M.LB.) bekam ich von Anfang an keinen Steuerbescheid.


    Bei meiner dritten RV (auch "Kraftrad M.LB.") kam wieder ein Steuerbescheid. Ich hatte dann wieder beim Zoll angerufen. Die meinten, ich soll das mit der Zulassungsstelle klären und die würden die Änderung an dem Zoll weiterleiten. Dieses Mal meinte die Zulassungsstelle, dass die RV Steuerpflichtig ist, da es kein Leichtkraftrad ist.


    Bei der Zulassung von meiner vierten RV (auch wieder "Kraftrad M.LB.") kam auch der Steuerbescheid. Dieses Mal hatte ich eine Mail zum Zoll geschickt mit der Aussage dass die RV90 unter 125ccm und 11KW liegt und somit meines Wissens Steuerfrei ist. Ich hatte in der Mail auch geschrieben, dass ich für die andere RV (Nr.3) auch Steuern zahle und die auch Steuerfrei sein müsste. Darauf bekam ich die Antwort, dass ich die Steuern von Nr.3 zurück bekomme und Nr.3 und Nr.4 Steuerfrei sind.


    Ich zahle für die RV's also keine Steuern und an Versicherung zahle ich zwischen 16,-€ und 24,-€.


    Mit fröhlichen Grüßen

    Olli

    Smile, it's free :50:

    Warum ich RV fahre? Sie riecht richtig gut und fühlt sich schön an :125:

  • Interressant.

    Ich zahle für meine 70er Dax seit über 40 Jahren Steuern. Die ist als Kraftrad Motorrad unter Ziffer 5 eingestuft.

    Spritmonitor.de(2 Personen, fast immer Volllast / starke Steigungen)

  • Moin,


    ich glaube, die Leute in den Behörden kennen selber nicht den Unterschied (ich kenne ihn auch nicht richtig) zwischen Kraftrad, Kraftrad m.Lb. und Leichtkraftrad.


    Vor einiger Zeit kam die Frage des Unterschiedes bei den Führerschein B196 (125er Führerschein) für meine Freundin auf. Da gab es im Netz auch unterschiedliche Aussagen, was gefahren werden darf. Zum einen stand , dass Krafträder gefahren werden dürfen, zum anderen, dass nur Leichtkrafträder gefahren dürfen, alles bis max. 125ccm.

    Ich hatte in einer Fahrschule nachgefragt. Der Fahrlehrer hatte auf die Führerscheinstelle verwiesen. Da hatte ich hin geschrieben:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Partnerin möchte den Führerschein B196 machen. Der Führerschein

    berechtigt ja das Führen von Fahrzeugen mit einem Hubraum von nicht mehr

    als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen

    das Leistung/Leergewicht‑Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Aber im

    Netz finde ich überall unterschiedliche Aussagen bzgl. des Fahrzeuges.

    Zum einen finde ich die Aussage, dass Krafträder geführt werden dürfen,

    zum anderen, dass Leichtkrafträder geführt werden dürfen. Ich besize

    nämlich einige Krafträder, die z.B. als "Kraftrad" oder als "Kraftrad

    mit Leistungsbeschränkung" eingetragen sind. Der Hubraum, die Leistung

    und das Leistungs/Leergewicht werden nicht überschritten. Darf meine

    Partnerin diese Fahrzeuge mit der Fahrerlaubnis B196 führen, oder nur

    Leichtkrafträder?

    ...


    Als Antwort kam:

    ...

    nachstehend übermittele ich Ihnen den Auszug aus der FeV

    (Fahrerlaubnisverordnung bzgl. der Eintragung B196.


    § 6b[1] Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

    (1) 1Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196

    erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von

    bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen

    das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. 2Die

    Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits

    seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. 3Die

    Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. 4Die Berechtigung nach Satz 1

    gilt nur im Inland.


    (2) Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B

    mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.

    ...

    Ihre Frage, ob Ihre Partnerin nun diese Fahrzeuge mit einer

    Fahrerlaubnis B196 führen darf, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

    Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Fahrschule oder die

    Zulassungsstelle.


    Mit freundlichem Gruß

    Ihre Führerscheinstelle

    ...


    - dabei habe ich das gelassen, da anscheinend niemand richtig den Unterschied kennt. Das spiegelte sich ja auch bei der Steuer von dem Motorrädern wieder.


    Mit fröhlichen Grüßen

    Olli

    Smile, it's free :50:

    Warum ich RV fahre? Sie riecht richtig gut und fühlt sich schön an :125:

  • grossartig. mitgestaltende demokratie!

    die interpretation der fuehrerscheinverordnung durch eine fahrschule wird von der zustaendigen behoerde hoeher eingeschaetzt als die eigene kompetenz. 👍👍

    kann man das mit hinweis auf gleichbehandlung auch auf die bescheidende stelle beim finanzamt ausweiten?

    gruesse vom klabautermann

  • die interpretation der fuehrerscheinverordnung durch eine fahrschule wird von der zustaendigen behoerde hoeher eingeschaetzt als die eigene kompetenz. 👍👍

    Moin


    Was meinste, was das fürn Theater 1991 bei der Einführung des Stufenführerscheins war. Auf der Führerscheinstelle nur Schulterzucken, nicht mal die Rennleitung wusste was.

    "Bitte wenden Sie sich an Ihre Fahrschule, die haben bessere und genauere Informationen!"


    Von einer Behörde verlange ich eine rechtssichere und belastbare Auskunft und nicht, wie mit der Steuer, eine Wischiwaschiantwort.


    Ich bin gespannt, ob und wann bei mir der Steuerbescheid ankommt.


    Gruß Henry

  • fuer uns beide ist ja das hauptzollamt frankfurt oder zustaendig und die haben mir bis jetzt nix geschickt.

    da geh ich x von aus dass sie dich auch in frieden lassen.

    gruesse vom klabautermann


  • bei einer VanVan 125 K6 kann eigentlich nur LKR in den Papieren stehen,

    somit ergibt sich das Problem nicht, da diese grundsätzliche von der Steuer befreit sind

    Gruß aus dem Münsterland


    Martin


    :125::125::50: und eine 90er

    "Die Mehr-Spaß-Maschine"(n) - Suzuki März 1978


    "Wenn du nicht reparieren kannst was kaputt ist wirst du verrückt" - Mad Max, Fury Road

  • was soll uns das Dokument sagen?


    ich habe mir einmal die Mühe gemacht und auf den Seiten des Bundesjustizministerium nachgeschaut,

    Irgendwie komisch auf welche §§ sich deine Betriebserlaubnis beruft :evil:  :/


    § 18 StVZO  :huh:

    § 60 StVZO  :huh:

    § 64b StVZO =O:thumbup:
    § 29e StVZO :huh:

    Gruß aus dem Münsterland


    Martin


    :125::125::50: und eine 90er

    "Die Mehr-Spaß-Maschine"(n) - Suzuki März 1978


    "Wenn du nicht reparieren kannst was kaputt ist wirst du verrückt" - Mad Max, Fury Road

  • das dokument soll sagen und/ oder zeigen auf grund welcher gesetzmaessigkeit eine k3 am und ab 15. maerz 2003 am strassenverkehr teilnehmen durfte, und so nehme ich an, auch nach wegfall dieses paragraphen weiterhin darf.

    so verstehe ich das jedenfalls.

    irrtum und mangelndes wissen vorbehalten.


    § 18 StVZO aufgehoben Ausnahmegenehmigung? • Landtreff


    wenn man bisschen runterscrollt kann man den §18 nachlesen

    gruesse vom klabautermann

  • Ich bin bei der HUK, die sind preiswerter

  • erst mal der förmliche Teil:


    Hallo Herr Kassenrvs,

    <3 -lich willkommen hier im Forum,

    (Ironiemodus: aus)*


    und nun zurück zum Thema:

    leider kann ich deiner Vorstellung oder deinen vorherigen Beiträgen nicht entnehmen welche 125RV du betreibst und ob deine (alte) RV bei ihrer Zulassung noch als Motorrad mLb in Verkehr gekommen ist.


    preiswert ist gut, solange du nichts von denen möchtest.


    darf ich mal fragen wieviel “ preiswerter“ ist?

    bei 14 bis 17 € ist ja nun nicht viel Spielraum nach unten :/ :saint:


    Deine Suzuki v strom 250 dürfe mit ihren 24 PS in einer höheren/teureren Versicherungsklasse angesiedelt sein.



    * =O :cursing: <X :evil: ||

    Gruß aus dem Münsterland


    Martin


    :125::125::50: und eine 90er

    "Die Mehr-Spaß-Maschine"(n) - Suzuki März 1978


    "Wenn du nicht reparieren kannst was kaputt ist wirst du verrückt" - Mad Max, Fury Road