Suzuki RV125 / RV 125 Rahmen und Schwinge mit Brief

  • Hallo RV125-Fans,
    Ich habe diesen Rahmen beim Kauf meiner RV125 mit dazu bekommen.

    Da ich mir keine 2. RV125 aufbauen möchte, biete ich ihn hier zum Kauf an. Es wäre zu schade ihn in der Ecke stehen zu lassen.

    VB 200€.

    Ein Fahrzeugbrief für den Rahmen ist vorhanden (siehe Bilder). Erstzulassung 04/1979.

    So kann wenigstens ein RV-Fan ihn zum Leben erwecken.

    Die Teile sind in einem guten Zustand (siehe Bilder)

    Gruß Bernd

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    :125::thumbup:8) Es gibt viel zu tun, lassen wir es langsam angehen.:)

  • Hallo Bernd

    Was ist denn das für ein Fahrzeugbrief ohne irgendwelche Angaben?

    Gruß Matthias

  • Hallo Matthias,

    was ich herausfinden konnte ist folgendes: der damalige §27 Abs. 7 StVZO besagt sinngemäß (Google):

    Endgültig stillgelegt wurde (nach "altem Recht") ein Fahrzeug, wenn es für mehr als 18 Monate abgemeldet war. Das Fahrzeug war zu irgendeinem Zeitpunkt aus irgendeinem Grund schonmal "endgültig stillgelegt" (mehr als 18 Monate) und wurde anschließend aber wieder zugelassen. Bei der Wiederzulassung musste dann ein neuer Brief ausgestellt werden. Diesen habe ich jetzt vorliegen.

    Meiner Meinung nach hat man die RV125 in der stillgelegten zeit demontiert und einige Teile einzelnd verkauft.

    Ein Freund von mir hat auch eine RV125 BJ 1977, die überhaupt keinen Fahrzeugbrief hat. Er hat nur einen Fahrzeugschein (sprich ein Art Betriebserlaubnis).

    Ich hoffe, ich habe etwas Licht in die Sache gebracht.

    Gruß Bernd

    :125::thumbup:8) Es gibt viel zu tun, lassen wir es langsam angehen.:)

  • Hallo Bernd,

    Ich hätte eventuell den Rahmen genommen um ihn auf einen Ts185 Motor umzubauen.

    Aber ein Brief ohne irgendwelche Angaben hab ich noch nicht Gesehen.

    Denke dann eher nicht.

    Gruß Matthias

  • Meine RV125 hat gar keinen "Brief" (Zulassungsbescheinigung Teil 2).

    Für die wurde von Suzuki D ein Datenblatt für die Zulassung/TÜV ausgestellt und auf dessen Basis wurde eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (" Fahrzeugschein") als Leichtkraftrad ausgestellt.

    Die ist das einzige Dokument zu meiner RV.

    Spritmonitor.de(2 Personen, fast immer Volllast / starke Steigungen)

  • Meine RV125 hat gar keinen "Brief" (Zulassungsbescheinigung Teil 2).

    Für die wurde von Suzuki D ein Datenblatt für die Zulassung/TÜV ausgestellt und auf dessen Basis wurde eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (" Fahrzeugschein") als Leichtkraftrad ausgestellt.

    Die ist das einzige Dokument zu meiner RV.

    Hallo

    Ja so ist die normale Vorgehensweise ohne Fahrzeugpapiere,Brief.

    Ich hab nur noch keinen Blanco Brief der ausgegeben ist gesehen.

  • imho war es so, dass wenn du einen Brief aufgeboten hast bekam man vom STVA einen Blankobrief mit der Fahrgestellnummer mit dem du beim Tüv mittels Gutachten die Fahrzeugdaten eintragen lassen musstest. Ist die Aktion zwischen den beiden Schritten brach wohl das Interesse an einer Wiederzulassung ab und der Rahmen hat einen Blankobrief :)


    RV125-Rentner

    ist das Typenschild auch noch dabei :/

    Gruß aus dem Münsterland

    Martin

    :125::125::50: und eine 90er

    "Die Mehr-Spaß-Maschine"(n) - Suzuki März 1978

    "Wenn du nicht reparieren kannst was kaputt ist wirst du verrückt" - Mad Max, Fury Road

    *der einfachste Weg an einem (auch virtuellen) Stammtisch positiv wahrgenommen zu werden ist es, ein freundliches Hallo in die Runde zu werfen

  • Ist ganz einfach, hab ich auch schon gemacht als ich noch BMW Motorräder hatte: Du kannst einen Rahmen kaufen mit Brief, der Brief ist natürlich leer weil es ja nur der Rahmen mit Nummer ist.

    Wenn ich mir dann daraus ein Motorrad baue, müssen nicht die Teile sein zu der Maschine zu der der Rahmen passt, dann kann ich das "Motorrad" vertüven und dann zulassen.

    Das ist dann natürlich keine Originalmaschine, und so wird sie auch eingetragen, Namen kannst Du Dir dann aussuchen.

    Auch Freunde von mir die Harleys bauen machen das andauernd so, also kaufen Rahmen mit Brief (leer), bauen sich eine Maschine, und die wird dann nach denen benannt.

  • Hallo

    Ja so ist die normale Vorgehensweise ohne Fahrzeugpapiere,Brief.

    Ich hab nur noch keinen Blanco Brief der ausgegeben ist gesehen.

    habe ich jetzt erst gesehen /gelesen

    die Erklärung ist auf dem zweiten und dritten Bild zu lesen

    das Mopped war wahrscheinlich länger als 18 Monate abgemeldet,

    nach diesem Zeitraum musste sie nach §27 Abs.7 StVZO Wiederzugelassen werden inklusive "Vollabnahme“ was im Prinzip eine erweiterte HU war, da wurden Abmessungen und das Leergewicht auch überprüft

    Gruß aus dem Münsterland

    Martin

    :125::125::50: und eine 90er

    "Die Mehr-Spaß-Maschine"(n) - Suzuki März 1978

    "Wenn du nicht reparieren kannst was kaputt ist wirst du verrückt" - Mad Max, Fury Road

    *der einfachste Weg an einem (auch virtuellen) Stammtisch positiv wahrgenommen zu werden ist es, ein freundliches Hallo in die Runde zu werfen

  • Nach damaligem Recht war es so daß der TÜV die Daten, nach einer "Vollabnahme" in einen neuen Brief eingetragen hat. Seit der Zulassungsbescheinigung I + II hat sich das Verfahren geändert und die Überwachungseinrichtungen schreiben nur noch Gutachten. Die werden dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen und auch gespeichert.

    Die besten Grüße: Wolfgang

  • Hallo, danke an alle, die ein bisschen Licht in den "Zulassungsdschungel" gebracht haben.

    Zur kleinen Ergänzung. Ich habe auch noch die Gabelbrücke gefunden. Bilder stelle ich bis zum Wochenende ein.

    Gruß Bernd

    :125::thumbup:8) Es gibt viel zu tun, lassen wir es langsam angehen.:)