HILFE: RV90 im Unterhalt zu teuer!

  • Hallo,


    habe gerade mit meiner Versicherung gestritten: Die stufen mir die RV90 nach dem neuen Gesetz (z?hlt bis 125 ccm als 80iger wenn nicht schneller als 80 km/h) als 80iger ein, da sie mit 75 km/h eingetragen ist.
    Jetzt ist die Frage, ob es Ritzelumbaus?tze mit Gutachten gibt, das die RV90 auf ?ber 81 km/h bringt?


    Weil wenn ich es so lasse wie es ist, muss ich im Jahr 202,- Euro bezahlen X(
    Und bei einer Eintragung ?ber 80 kmh also mindestens 81 kmh zahle ich dann nurnoch 40,- Euro, das h?rt sich schon anders an.


    Hoffentlich k?nnt ihr mir helfen.


    Gr??le Susanne

  • Um sie schneller zu machen brauchst Du entweder vorne ein gr??eres Ritzel oder hinten ein kleineres Kettenrad - oder eine Kombination aus beidem. Ich w?rde dabei aber nicht ?bertreiben denn das geht dann vermutlich irgendwann sp?rbar zu Lasten des "Anzuges". Ritzel hat Hahne so viele, da? er sie sogar verkauft!! :D
    Meister Hahne: Was empfiehlt der Fachmann?
    Gruss, Matthias

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  • Wenn das nur so einfach w?re.......


    Die vom T?V wollen ein Teilegutachten, ich habe beim T?V-Pfalz und beim T?V-S?d nachgefragt und beide wollen ein Teilegutachten, die meinten ohne dies k?nnten Sie die Bauliche Ver?nderung nicht eintragen.


    So und nu stehe ich ganz dumm da, was soll ich jetzt machen? 200,- Euro im Jahr sehe ich nicht ein.


    Gr??le Susanne

  • Wie w?re denn dann eine weitere Nachfrage bei der Dekra? Vielleicht stellen die sich nicht ganz so besch...eiden an!
    Gruss, Matthias

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  • Es MUSS da doch einen im Forum geben, dem ich schon mal `n Kettesatz geliefert habe, mit der selben Problematik, melde Dich doch bitte mal!!!!!!! ....wei? nur nicht mehr, wer das war, ....aber bei ?ber 1300 Kunden ....schon ein Problem!!!! Gru? Gottfried ...und Du, ja genau Du, sei bitte so nett und schick mal Deine Briefkopie ins Forum!!!!!!

  • :D Moin,


    soweit ich wei? darf die Dekra keine Eintragungen vornehmen, das darf nur der T?V. Die Dekra darf blo? bereits eingetragene Sachen abnehmen.


    Gru?


    Schmudke

  • Wie w?re denn eine Anfrage bei einer anderen Versicherung? Da gibt es doch bestimmt auch Ermessensgrenzen, innerhalb derer entschieden werden kann! Ich h?tte gute Lust mal bei meinem Allianz-Vertreter nachzufragen! Der findet eigentlich immer Mittel und Wege!! Dazu br?uchte ich aber mal die Daten der RV 90!
    Gruss, Matthias

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  • das is seit dem 1.7.03 neu geregelt worden. ich sollt f?r die dax 363? im jahr zahlen (das war am 20.7.03) und hab mich dann so lange mit denen gestritten, bis die so getan haben, als w?rde der alte vertrag weiterlaufen, nur auf meinen namen jetzt, obwohl sf-m??ig wieder ganz von null an.

  • Das Problem mit der Einstufung als Kraftrad/Leichtkraftrad hatte ich vor etwa 2 Jahren auch.
    Habe 3 RV 90, davon sind 2 zugelassen; eine wird noch restauriert.
    Das 1983 erworbene Exemplar wurde seinerzeit selbstverst?ndlich als Kraftrad (mit gro?em Kuchenblech als Nummernschild) eingetragen (Leichtkraftr?der gab es damals noch nicht).


    Als ich 2002 eine weitere RV 90 beim Stra?enverkehrsamt auf meinen Namen ummeldete, kamen die Probleme. Der Sachbearbeiter wollte aufgrund der eingetragenen H?chstgeschwindigkeit von 75 km/h das Fahrzeug unbedingt als Leichtkraftrad mit dem etwas kleineren Kennzeichen zulassen. Durch Hartn?ckigkeit konnte ich erreichen, dass nach telefonischer R?cksprache mit dem Kraftfahrtbundesamt dann doch eine Zulassung als Kraftrad (mit gro?em Kuchenblech und steuerpflichtig) erfolgte. Der ganze Akt dauerte ca. 2 Stunden.


    Das n?chste Problem gab?s mit der Versicherung. Sie forderte zun?chst eine Kopie des Fahrzeugscheins an und wollte das Krad dann nat?rlich als Leichtkraftrad versichern.
    Aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug als Kraftrad und nicht als Leichtkraftrad zugelassen war, konnte ich die Versicherung davon ?berzeugen, die g?nstigere Kraftradversicherung zu gew?hren, allerdings mit der Erg?nzung im Versicherungsvertrag, dass die RV nicht von 16 - 18j?hrigen Fahrern (mit Klasse A1) gefahren werden darf.
    Damit konnte ich leben.


    Entscheidend d?rfte also vor allem sein, wie die Zulassung beim Stra?enverkehrsamt erfolgt ist.

  • Zitat

    (mit gro?em Kuchenblech und steuerpflichtig)


    Steuerpflichtig!? Es sind zwar nur ein paar Euros, aber eine Spende ist es trotzdem. Bis 125 ccm ist grunds?tzlich alles steuerfrei, auch Motorr?der. Ich habe mir die Auskunft zweimal beim ADAC geholt, und Stuttgart und Waiblingen verfahren auch so.

    Gru? Wolfgang :biker:

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    (... Wolfgang - es kann nur einen geben!)

  • Hallo Wolfgang,


    die Auskunft des ADAC ist prinzipiell richtig, da Leichtkraftr?der bis 125 m? Hubraum gem. ? 18 Abs. 2 StVZO (Stra?enverkehrszulassungsordnung) von den Vorschriften ?ber das Zulassungsverfahren ausgenommen und somit nach ? 3 Nr. 1 KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz) steuerbefreit sind.


    Vielleicht auch mit etwas Gl?ck konnte ich erreichen, dass meine beiden RV?s eben nicht als Leichtkraftrad, sondern als Kraftrad angemeldet sind.


    Ich muss zwar je Krad 7,36 ? Steuer pro Jahr zahlen (je angefangene 25 m? 1,84 ?), die Haftpflichtversicherungspr?mien betragen aber nur je 14,81 ? (bei einer RV mit Beitragssatz 45 %) bzw. 26,-- ? (bei einer RV 90 mit Beitragssatz 60 %) j?hrlich.


    Die Zulassung als Kraftrad ist allerdings nur bei der RV 90 g?nstiger, da als H?chstgeschwindigkeit im Fahrzeugbrief/schein 75 km/h angegeben sind.
    Die Jahrespr?mie f?r die Haftpflichtversicherung bel?uft sich bei Zweir?dern bis 80 km/h auf 123,49 ? j?hrlich (HUK-Coburg), denn diese Fahrzeuge d?rfen auch von 16 - 18j?hrigen mit dem F?hrerschein A 1 gefahren werden.


    Eine RV 125 mit einer eingetragenen H?chstgeschwindigkeit von ?ber 80 km/h kann problemlos als Leichtkraftrad eingetragen werden.
    Haftpflichtversicherung ist wieder billig, da Mindestalter 18 Jahre.
    Da spart man dann tats?chlich die Kraftfahrzeugsteuer.


    Gru?


    Wilfried

  • Hallo Wilfried,
    meine RV 125 ist seit 1981 als Kraftrad angemeldet. Steuer zahl ich seit Einf?hrung der 125er-Leichtkraftr?der nicht mehr. F?r die Steuer ist es unerheblich ob Kraftrad oder Leichtkraftrad, nur 125 ccm z?hlt. 2 Finanz?mter und die Rechtabteilung des ADAC k?nnen sich nicht irren.

    Gru? Wolfgang :biker:

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  • Zu dem Thema habe ich auch einen.


    Habe noch einen alten Roller von Puch auch 80iger. Den habe ich mir f?r die Stadt g?nstig bei Ebay geschossen. Ern?chterung beim Versicherungsmensch. Der wollte auch ?ber 200 Euro aufrufen.


    Bissl rumtelefoniert und nachgefragt und siehe da es gibt die M?glichkeit ein Gutachten erstellen zu lassen, dass das Fahrzeug umschl?sselt und die VMAX anhebt.


    F?r mich hat die Firma Biker?s Paradise in Mannheim da angeboten. Kostet um die 80 Euros. Die haben mir letzte Woche mitgeteilt, dass Sie das auch f?r meinen Uralt Roller hinbekommen. ( Ca 22 Jahre ).


    Um Ger?chten vorzubeugen, weder verwandt noch verschw?gert.


    W?re evtl. auch ne M?glichkeit f?r die RV?s. Wenn ich dem n?chste Woche die Rollerpapapiere mitbringe frage ich nach und berichte dann hier.


    Greetz.


    Wer aber eine Versicherung kennt, die Kulant mit dem Thema umgeht, m?ge sich bitte melden. Eigentlich wiederstrebt mir ein Fahrzeug erst umschl?sseln zu lassen um normale Beitr?ge zu bekommen. Es soll Versicherungen geben, die das anders handhaben. Mein Vericherungsmensch at mir das best?tigt konnte ir aber keine nennen.


    Gruss

  • Hallo zusammen,


    bin seit Juni auch stolzer Besitzer einer RV90 und habe vor das Bike als Oldtimer zuzulassen. Dazu muss es nur 30 Jahre alt sein. Und da beginnt auch schon mein Problem. Zwar steht im Fahrzeugbrief das es Feb 1976 vom Zoll abgefertigt worden ist, und Tag der Erstzulassung der 24.03.1976 ist, doch wo steht das Baujahr? Auf dem schwarzen Schildchen an der Lenks?ule steht es jedenfalls nicht. Ist es vielleicht m?glich ?ber die Fahrgestellnummer das Baujahr zu bestimmen?

  • Bei der RV90 konnte ich das Ganze ja noch nachvollziehen, aber jetzt will die Versicherung f?r unsere 2.te RV125 nicht mehr in der 10 PS-Klasse versichern, sondern einen Leichtkraftradtarif (100 Euro anstatt 30 bei 100%). Allerdings hat die 2.te eine andere Schl?ssel-Nr. (0980 anstatt 0900).


    So, ich geh jetzt an meine alten Ausbildungsunterlagen, und schau nach, ob ich wirklich vor 20 Jahren einen Fachhochschulabschlu? in Verwaltungswissenschaften gemacht habe - hier wird doch das Nachdenken durch Verfahrensanweisungen ersetzt.

    Gru? Wolfgang :biker:

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  • Leichtkraftrad hei?t lediglich 125ccm. 80km/h ist lediglich die deutsche Grenze f?r 16j?hrige. Bei meinen fr?heren Kawas KMX125 gab es nur eine Betriebserlaubnis, kein Brief, kein Schein. Aber offiziell 15 PS und 115km/h Spitze. - W?re eigentlich auch ein sch?ner Motor f?r die RV125, 22PS offen und locker 130km/h.

    Gru? Wolfgang :biker:

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  • Wenn Du mindestens 2 Oldtimer hast, warum meldest Du nicht um auf Oldtimer-Wechselkennzeichen??????
    Hab ich auch so gemacht!!! 1 X T?V....NIE mehr T?V!!!!!!! ...und bei den Km , die ich fahre????? He, w?r doch `n Tipp oder????? ....nur bitte keine mails mehr!!!! Bei Fragen anrufen: my time is to small!!!!!!! Gru? Gottfried


    ....aber bitte heute erst ab 20?? ....bin total geschlaucht!!!!! 08544-7645 ....oder sofort!!!!!! ....bis 17.45! Gru? Goittfried