Hallo,
ich hab gestern beim Suzuki- Händler die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle abgegeben, wegen Zweitschrift der ABE von Suzuki.
Eben ruft mich der Händler an, Suzuki sagt es ist kein deutsches Modell, also keine Zweitschrift sondern eventuell ein Typenblatt. Damit muss ich dann zum TÜV zur Abnahme und dann zur Zulassungsstelle. Kostet alles viel Geld...
Angeblich kennen die die Fahrgestellnummer nicht. Also, es ist ein deutsches Typenschild dran, der Scheinwerfer hat 15 W, ohne Fernlicht. Von der Fahrgestellnummer her passt das auch in die Liste von Schmudtke ( RV50-091043, also Bj. 1976).
Hat jemand eine Ahnung, woran man sonst "Auslandsmodelle" erkennt?
Ach ja, es ist ein 2 Sitzer mit entsprechender Gewichtsangabe auf dem Typenschild (245kg) .Fahrgestellnummer_autoscaled.jpg
Einen 2PS- Zylinder hat sie auch. Gab's den überhaupt woanders als in Deutschland ?
Gruß
Detlef