Zweitschrift der ABE nicht möglich, kein deutsches Model ???

  • Hallo,

    ich hab gestern beim Suzuki- Händler die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle abgegeben, wegen Zweitschrift der ABE von Suzuki.

    Eben ruft mich der Händler an, Suzuki sagt es ist kein deutsches Modell, also keine Zweitschrift sondern eventuell ein Typenblatt. Damit muss ich dann zum TÜV zur Abnahme und dann zur Zulassungsstelle. Kostet alles viel Geld...

    Angeblich kennen die die Fahrgestellnummer nicht. Also, es ist ein deutsches Typenschild dran, der Scheinwerfer hat 15 W, ohne Fernlicht. Von der Fahrgestellnummer her passt das auch in die Liste von Schmudtke ( RV50-091043, also Bj. 1976).

    Hat jemand eine Ahnung, woran man sonst "Auslandsmodelle" erkennt?

    Ach ja, es ist ein 2 Sitzer mit entsprechender Gewichtsangabe auf dem Typenschild (245kg) .Fahrgestellnummer_autoscaled.jpg

    Einen 2PS- Zylinder hat sie auch. Gab's den überhaupt woanders als in Deutschland ?

    Gruß

    Detlef

  • Hallo,

    Ich hatte hier schon mehrfach dazu was gepostet.

    Die Frühen Modelle mit 5 stelliger Nummer wurden nicht von Suzuki Deutschland importiert, sondern von Fritz Röth.

    Ich kenne es aber nur bis 75.

    Aber Suzuki Deutschland wurde 1976 gegründet ,und


    eigentlich hast du auch eine 5 stellige Nummer

    Dann hilft nur Datenblatt, Unbedenklichkeit Bescheinigung und ab zum Tüv.

    Gruß Matthias

  • Okay, also kein Auslandsmodell, sondern zu alt für Suzuki Deutschland ? Dann müsste auf den alten ABEs ja auch

    nicht Suzuki als ABE-Inhaber stehen sondern Fritz Röth.

    Man lernt nie aus...

    Hoffentlich schicken die dann wenigstens die Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder zurück, sonst muss ich nochmal deswegen los.

    Gruß

    Detlef

  • Soo, mal ein kleines Update zu der Geschichte :


    -Offizielles Datenblatt von Suzuki hab ich über den Suzi-Händler bekommen ( 50 Euronen Gebühr)

    - Gutachten hat ein Dekra-Ing. erstellt ( 95 Euro ). So wie es aussieht steht da nix von Übersetzung und Vergasergrösse

    drin, Reifengrösse 130/90-10 hat er ohne Herstellerangabe gleich mit eingetragen. Ist ja nur ein Moped hat er gesagt...8)

    Um das Abstempeln des Gutachtens kümmert sich der Händler, der ist eh fast täglich auf der Zulassungsstelle.

    Also, abgesehen von den Zusatzkosten, hätte es nicht besser laufen können.

    Jetzt hoffe ich, dass ich die Betriebserlaubnis in den nächsten Tagen bekomme und ich bis dahin mein Elektrik-Problem gelöst habe ( siehe neuer Thread) , dann kann's noch ein schöner Restsommer werden.

    Gruß

    Detlef