Hallo Zusammen,
mittlerweile bin ich dank der sehr freundlichen Hilfe von Andy von http://suzuki-rv-125.npage.de/ etwas schlauer
Ich fasse das ganze hier etwas zusammen:
1. benötigt wird das Original oder eine beglaubigte Kopie des "US Certificate of Title" und eine " Zoll / Einfuhrbescheinigung bzw. Verzollungsnachweis" damit nachvollzogen werden kann ob das Fahrzeug gestohlen ist / wurde.
2. zum Amt um ein Kurzzeit Kennzeichen zu besorgen damit man zum TÜV/Dekra zur Vollabnahme fahren kann. Nach einem Anruf bei der KÜS Prüfstelle haben die Leute dort gemeint, dass Vollabnahmen nur vom TÜV durchgeführt werden können.
3. mit der bestandenen HU und den Papieren aus Pkt. 1 zum Zulassungsamt
4. für die HU muss an einem US Fahrzeug ein paar Dinge geändert werden:
- Auf den Tacho muß eine Km/h Einteilungen aufgeklebt werden mit mindestens Einteilungen bei 30 / 50 / 60 / 100 oder ähnlich. Oder einen Km/h Tacho anbauen, der Tachoantrieb braucht hierzu nicht geändert werden.
- Auf keinen Fall dürfen Rote Seitenstrahler ( Katzenaugen ) angebracht sein die müssen in Deutschland Orange sein.
- Der Scheinwerfer Vorne muß eine E-Nr haben das gleiche gilt für Blinkergläser und Rücklicht.
- Mit dem Schutzblech vorn ist das so eine Sache an was für einen Prüfer Du gerätst wenn der noch von 1870/71 ist
und seine Hose mit der Kneifzange zumacht haste schlechte Karten, aber jeder normale Prüfer wird nix gegen ein US Blech vorn was haben ( zumal der gar nicht weiß was was ist ) Zeig ihm einfach ein Bild von nem Verkaufsprospekt wo eine mit nem US Blech drauf ist und gut is.
5. Natürlich sollte der Rest von der RV125 dann auch TÜV-Konform sein wie für die normale HU.
6. Vom TÜV habe ich telefonisch die Aussage bekommen, dass eine Vollabnahme ca. 120 bis 180€ kosten kann. Genau konnte man das am Telefon aber nicht sagen. Ich nehme an, das kommt sehr auf den jeweiligen Prüfer an. Diese Vollabnahme beinhaltet dann auch die 2 Jahre TÜV.
Des weiteren habe ich von Suzuki selbst noch folgende Aussage bzgl. einer Übereinstimmungsbescheinigung mit nationaler Gültigkeit bekommen:
" Für mindestens 25 Jahre alte Fahrzeuge können wir eine Übereinstimmungsbescheinigung mit nationaler Gültigkeit (Vergleichsdaten des deutschen Modells)zum reduzierten Preis von 49.- € (unverbindliche Preisempfehlung) liefern unab-hängig von der Herkunft des Fahrzeuges. Die Voraussetzungen sind wie folgt: - Vorlage einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II bzw. der ausländischen Zulassung oder sonstiger Unterlagen. Hilfreich ist bei solchen älteren Fahrzeugen auch eine Fotografie des Fabrikschildes. Diese bitten wir über einen SUZUKI Vertragshändlermit dem entsprechenden Auftrag per e-mail an coc2@suzuki.de oder per Fax an 06251/5700-145 einzusenden. - Bezahlung der oben genannten Gebühr. Die Abwicklung muss aus verwaltungstechnischen Gründen über einen SUZUKI Vertragshändler in Deutschland erfolgen. Bitte beauftragen Sie deshalb einen SUZUKI Vertragshändler in Ihrer Nähe.Das Datenblatt dient dem TÜV als Arbeitsgrundlage für die Abnahme nach §21"
Ich weiß allerdings nicht inwiefern so eine Übereinstimmungsbescheinigung benötigt wird. Das müsste man bei der jeweiligen Prüfstelle anfragen.
Ich denke es ist nicht von Nachteil wenn man so eine Bescheinigung hat, allerdings ist es ärgerlich wenn man die 49€ dafür bezahlt und das Papier dann bei der HU nicht benötigt wird.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die kompletten Angaben hier lediglich das Ergebnis meiner Recherche sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben.
Ich habe mir mittlerweile eine RV 125 mit deutschen Papieren gekauft, da das Angebot der Importmaschine mittlerweile vergriffen war.
Ich hoffe dass ich etwas weiterhelfen konnte.
Grüße
Andi